
Seminar
Kreditnehmereinheiten nach § 19 Absatz 2 KWG sowie Gruppen verbundener Kunden nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 CRR
Seminarnummer
19.05.943.07Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen im Kreditmeldewesen, der Marktfolge Aktiv, Kreditanalysten, Kreditrevisoren sowie sonstige Mitarbeiter/-innen, die sich entweder neu mit der Materie beschäftigen oder die ihre bisher erlangten Kenntnisse wieder auffrischen bzw. vertiefen möchten
Ihr Nutzen:
- Sie sind in der Lage, Kreditnehmer sachgerecht und risikoadäquat nach Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 CRR sowie gemäß § 19 Absatz 2 KWG zusammenzufassen
- Sie können die aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der Praxis anwenden.
Zielsetzung
- Sie werden befähigt, Kreditnehmer sach- und risikogerecht zu Einheiten zusammenzufassen. Sie erhalten Tipps zur Anwendung für Ihre tägliche Arbeit
- Im Rahmen des Seminars ergeben sich zahlreiche Gelegenheiten zur Diskussion und zum Austausch auch zwischen den Teilnehmern
- Beim eigenständigen Lösen von Praxisfällen können die im Rahmen des Seminars erworbenen Kenntnisse direkt umgesetzt werden
- Wie sind Kreditnehmer zu einer Kreditnehmereinheit nach § 19 Absatz 2 KWG bzw. zu einer Gruppe verbundener Kunden gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 39 CRR zusammenzufassen? Wie sind die aufsichtsrechtlichen Vorschriften in der Praxis anzuwenden?
- Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Seminar
Inhalte
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Bedeutung und Zielsetzung der Vorschriften
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Anforderungen an die Institute
- Rechtliche Grundlagen
Gruppe verbundener Kunden (GvK) (anhand der EBA-Leitlinien zu verbundenen Kunden und unter Berücksichtigung des BaFin-Rundschreibens 14/2018)
Kontrolle
- Stimmrechtsmehrheit, Mehrheit bei der Organbestellung, Kontrolle aufgrund Vertrag oder Satzungsbestimmung, Auffangtatbestand, Widerlegung des single risk, usw.
- Wirtschaftliche Abhängigkeit/en
- Verhältnis zwischen Abhängigkeit aufgrund Kontrolle und aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeit
- Alternativer Ansatz bei der Bildung von GvK mit Schuldnern der öffentlichen Hand
- Kontroll- und Managementverfahren zur Ermittlung von verbundenen Kunden
Kreditnehmereinheit (KNE)
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Beherrschender Einfluss:
- Kapitalanteile oder Stimmrechte ab 50%
- Treuhänderisch gehaltene Anteile
- § 290 Absatz 2 HGB
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Gewinnabführungsvertrag
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Persönlich haftende Gesellschafter bei Personenhandels- oder Kapitalgesellschaften sowie bei Partnerschaftsgesellschafte
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Konzerne nach § 18 AktG
- Unterordnungskonzern
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Gleichordnungskonzern
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Kumulation
- Sonderfälle
Zuständig
Organisation Timo Backes (Tel.: 0681 9340-231)
Inhalt Lisa-Marie Stephan (Tel.: 0681 9340-230)
Meldeschluss
Freitag, den 12.04.2019
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