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Seminar

Die Rechtsprechung zum Kredit- und Kreditsicherheitenrecht

Seminarnummer

24.04.7781.01

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Kreditbereich und der Marktfolge


Zielsetzung

Das Seminar soll Mitarbeitenden dazu dienen, einen Überblick über die wichtigsten Felder sowohl im Kreditrecht als auch im Kreditsicherheitenrecht zu erhalten.


Inhalte

In keinem Rechtsgebiet hat die Rechtsprechung gerade des Bundesgerichtshofs eine solche Auswirkung, wie im Kreditrecht und im Recht der Kreditsicherheiten.

Der Bundesgerichtshof beeinflusst die Tätigkeit von Banken und Sparkassen direkt, indem er in tradierte Geschäftsmodelle eingreift.

Die Bepreisung von Bankdienstleistungen wird im Lichte einer Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewertet und zum Teil für nichtig erklärt. Eine Widerrufbarkeit von Verbraucherdarlehensverträgen nach einer Entscheidung aus dem Jahr 2009 führte zu einer unvergleichlichen Welle von Inanspruchnahmen.
Auch andere Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen werden durch Wettbewerbshüter angegriffen und zu Fall gebracht. Absprachen zwischen der Bank und Bürgen werden teilweise für sittenwidrig und damit unwirksam erklärt, sodass den Banken und Sparkassen entsprechende Sicherheiten entfallen.

All dies bedeutet, dass die Geschäfte der Banken und Sparkassen nur dann rechtssicher betrieben werden können, wenn jeweils die aktuelle Entscheidungslage sowohl des Bundesgerichtshofs als auch des europäischen Gerichtshofs bekannt ist.


Zuständig

Organisation Timo Backes (Tel.: 0681 9340-231)

Inhalt Lisa-Marie Stephan (Tel.: 0681 9340-230)

Meldeschluss

Freitag, den 01.03.2024



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