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Seminar

Erneuerbare Energien für Kommunalkundenbetreuer/-innen

Seminarnummer

24.06.5290.01

Zielgruppe

Kommunalkundenbetreuer/-innen


Zielsetzung

Die Teilnehmer sind in der Lage, bei ihren Kunden die vertrieblichen Potenziale, die die aktuelle Gesetzgebung durch das „Wind-an-Land-Gesetz“ in ihrem Geschäftsgebiet ermöglicht, zu erkennen und eine qualifizierte Kundenansprache sowie eine Überleitung an die Spezialisten in den jeweiligen Häusern vorzunehmen.

Inhalte

  • Umsetzung des „Wind-an-Land-Gesetzes“ im Saarland
  • Zahlen, Daten, Fakten zur Windenergie
  • Ablauf der Projektierung eines Windparks
  • Zahlen, Daten, Fakten zur Photovoltaik
  • Ablauf der Projektierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
  • Rahmenbedingungen für privilegierte Bürgerenergiegesellschaften (EEG)
  • Tipps zur Umsetzung in den einzelnen Häusern

Hinweis

Im Saarland müssen nach dem „Wind-an-Land-Gesetz“ 1,8 % der Landesfläche als Windeignungsgebiete ausgewiesen werden. Die Ausweisung der erforderlichen Flächen erfolgt anders als in Bayern oder Baden-Württemberg nicht durch eine gleichmäßige Verteilung über alle Landesteile. Die Ausweisung orientiert sich vielmehr an den regionalen Potenzialen.

Mit der Ausweisung der Windeignungsflächen oder der Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen durch die Kommunen sind erhebliche Finanzierungsvolumina bei der Umsetzung der Pläne verbunden. Durch eine frühzeitige Ansprache verschaffen sich die regionalen Sparkassen einen Wettbewerbsvorteil.

Hinweis: Beim Ablauf der Projektierung wird besonders auf die Rolle der Kommunen und die Ansprachemöglichkeiten eingegangen.

Zuständig

Organisation Timo Backes (Tel.: 0681 9340-231)

Inhalt Lisa-Marie Stephan (Tel.: 0681 9340-230)

Meldeschluss

Freitag, den 03.05.2024



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